Photovoltaik

Ab 2023 MwSt. 0% für Solaranlagen, -komponenten und deren Montage

Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 16. Dezember 2022 zugestimmt. Das Jahressteuergesetz 2022 enthält u.a. Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen. Mit dem beschlossenen Maßnahmenbündel werden steuerliche, bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut. Eine Maßnahme ist die Absenkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 1. Januar 2023 bei der Lieferung und Installation solcher Anlagen.* Somit entfällt ab dem 01.01.2023beim Kauf einer Solaranlage, sowie bei allen nötigen Komponenten für den Betrieb und die Speicherung des generierten Stroms die Mehrwertsteuer von 19 %. Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, können Sie von der Steuerbefreiung profitieren, und die 19 % Mehrwertsteuer werden Ihnen erlassen. Es sind Bedingungen zu erfüllen. Sie müssen der Betreiber der gekauften Solaranlage sein, die Photovoltaikanlage wird in der Nähe oder auf einem Wohngebäude bzw. auf und an - öffentlichen Gebäuden, die dem Allgemeinwohl dienen, betrieben und Sie treten nicht als gewerblicher Händler auf

*Quelle: Bundesfinanzministerium

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